Taxen sind mit einem beleuchtbaren Fahrpreisanzeiger („Taxameter“) auszurüsten, an dem ständig der Fahrpreis leicht ablesbar sein muss. Der Taxameter muss bei Dunkelheit beleuchtet sein und auch etwaige Zuschläge erkennen lassen (§ 28 BOKraft).
Durch Entwicklungen aus den letzten zehn Jahren sind seit Herbst 2016 verstärkte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen mit fiskalischem Hintergrund für die Taxi-Branche wirksam.