
Nicht ganz einfach sind die Regeln für die Umsatzbesteuerung für die Entgelte bei Taxi- und Mietwagenbeförderungen, wobei die meisten Taxifahrten der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen.
Die Gemischtgenehmigungals Zwitterverkehrsform kann laut § 46 Abs. 3 PBefG bei entsprechender Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde, also der Regierungspräsidien bzw. Regierungen, in Orten unter 50.000 Einwohnern existieren. Es handelt sich dabei um eine Doppelgenehmigung, d.h., dass für dasselbe Fahrzeug eine…