Eine höhere Qualifizierung der Taxifahrer ist nicht nur aus den vorrangigen Verkehrssicherheits-, sondern auch aus Verbraucherschutzgründen dringend notwendig. Mit einer verbesserten Qualifizierung wird beiden Gesichtspunkten Rechnung getragen.
Der Bundesverband merkt schon immer als Kritik an dieser Mischverkehrsform an: Die Unternehmer, die solche Genehmigungsformen einsetzen, unterliegen einem hohen Anreiz, sich im Einsatz die jeweils steuergünstigere Einsatzform herauszusuchen.
Der BZP plädiert dafür, die Ausnahmeregelung für Taxi- und Mietwagenfahrer von der Gurtanlegepflicht zu streichen! Der wesentliche Grund dafür ist die Verkehrssicherheit.