Auch Fahrgäste haben Pflichten. Grundsätzlich hat der Fahrgast sich während der Taxi- oder Mietwagenbenutzung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
Insbesondere zu einer eindeutigen Abgrenzung des Mietwagen- vom Taxiverkehr beinhaltet die Mietwagenbestimmung in § 49 Abs. 4 PBefG zwei besondere Pflichten für Mietwagen, die Rückkehrpflicht und die Aufzeichnungspflicht.