Es gibt klare juristische Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen. Taxen sind Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Damit gibt es eine Pflicht zur Beförderung ebenso wie eine Betriebspflicht.
Insbesondere zu einer eindeutigen Abgrenzung des Mietwagen- vom Taxiverkehr beinhaltet die Mietwagenbestimmung in § 49 Abs. 4 PBefG zwei besondere Pflichten für Mietwagen, die Rückkehrpflicht und die Aufzeichnungspflicht.