Freigestellte Verkehre Freigestellte Verkehre sind in der Verordnung über die Freistellung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (FreistellungsVO PBefG) geregelt. Diese Verordnung schränkt den Anwendungsbereich des PBefG ein. Weiter →