Auch Fahrgäste haben Pflichten im Taxi. Grundsätzlich müssen sie sich während der Taxi- oder Mietwagenbenutzung so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
Freigestellte Verkehre sind in der Verordnung über die Freistellung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (FreistellungsVO PBefG) geregelt. Diese Verordnung schränkt den Anwendungsbereich des PBefG ein.
Der BZP plädiert dafür, die Ausnahmeregelung für Taxi- und Mietwagenfahrer von der Gurtanlegepflicht zu streichen! Der wesentliche Grund dafür ist die Verkehrssicherheit.