Pflichten für Mietwagen Insbesondere zu einer eindeutigen Abgrenzung des Mietwagen- vom Taxiverkehr beinhaltet die Mietwagenbestimmung in § 49 Abs. 4 PBefG zwei besondere Pflichten für Mietwagen, die Rückkehrpflicht und die Aufzeichnungspflicht. Weiter →