Mobilität muss in Deutschland permanent gewährleistet werden. Das Verkehrs- und Beförderungswesen bildet einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die im Taxi- wie Mietwagenbereich erteilten Genehmigungen halten nicht „auf ewig“, sondern sie laufen nach ihrer Dauer der Genehmigung auch wieder aus.
Der Unternehmer hat – dies kann die Genehmigungsbehörde auch verlangen – eine allgemeine Dienstanweisung zu erlassen, soweit die Größe des Betriebes oder andere betriebliche Umstände dies erforderlich machen.